zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 
 

Risikoabschätzung

Erstellung einer Risikoabschätzung gemäß §51 TrinkwV unter Beachtung der Empfehlung des UBA

Sachverständiger

 Zweck der Risikoabschätzung

 
Die Risikoabschätzung ist gemäß § 51 Absatz 3  TrinkwV 2023  für einen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation vorgeschrieben, wenn der technische Maßnahmewert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten wird.

Die Durchführung einer Risikoabschätzung ist darüber hinaus auch im Vorfeld von Trinkwasser Untersuchungen äußerst sinnvoll, weil dadurch auch mögliche Schwachstellen des Systems erkannt werden. Technische Korrekturmaßnahmen können ergriffen werden.

Die Ortsbegehung dient zur Ermittlung des erforderlichen Probenentnahmeumfangs für die orientierende systemische Untersuchung sowie zur Festlegung der Stellen für eventuell erforderliche Probenentnahmearmaturen. Gleichzeitig wird ein Probeentnahmeplan erstellt, in dem die erforderlichen Messpunkte und –stellen, sowie die zu untersuchenden Parameter festgelegt werden.

Meine Leistungen im Überblick

Kompetent und leistungsstark

Hygieneinspektion Trinkwasser 

Überprüfung von bau- und betriebstechnischen Anforderungen

Dokumente

Sichtung vorhandener Revisionsunterlagen

Ortsbegehung

Begehung der Technikzentralen sowie relevanter Bereiche mit ortskundiger bzw. verantwortlicher Person

Hydraulik

Kontrolle der Anlagenhydraulik und Wassertemperaturen an Referenzpunkten einzelner Steigstränge

Stagnation

Überprüfung auf Trinkwasser Stagnationsbereiche

Bericht

Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem Bericht mit Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb
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