zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Damit Trinkwasser, auch Trinkwasser bleibt.
Trinkwasserverordnung und Legionellen
(Stand 29. April 2019)
Die geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) enthält Regelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen der Trinkwasserinstallation.
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen
betroffen sind
Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants)
Trinkwasser Gefährdungsanalysen
nach §16 Absatz 7 Nr.2 TrinkwV (7) gemäß UBA Empfehlung vom 14.12.2012
und Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2